Hygieneplan in Dentallabor und Zahnarztpraxis

Hygieneplan in Dentallabor und Zahnarztpraxis

Um sicherzustellen, dass verbindliche Hygiene-Standards in Praxis und Labor eingehalten werden, sind die Verfahrensweisen in einem Hygieneplan schriftlich niedergelegt. Dazu ist ebenfalls die Dokumentation aller Maßnahmen, die ausgeführt wurden, vorgeschrieben. Das heißt auch, dass der Hygieneplan an einem Ort aufbewahrt wird, der allen Beschäftigen im Unternehmen zugänglich ist.
Natürlich spielt ein Hygieneplan in einer Zahnarztpraxis oder einem Dentallabor eine große Rolle, da hier Medizinprodukte wie Instrumente, Geräte und Hilfsmittel für die Untersuchung und Behandlung aufbereitet werden. Verantwortlich für die Einhaltung und Dokumentation ist jeweils die Geschäftsführung, die oft von Hygienebeauftragten unterstützt werden. Mehr zu den Aufgaben einer Hygienebeauftragten in der Zahnarztpraxis erfahren Sie auf Seite 10 in diesem Heft.

Im Reinigungs- und Desinfektionsplan werden sich alle Maßnahmen, die für das Desinfzieren und Reinigen von mikrobiell kontaminierten Materialen nötig sind. Hier wird genau aufgeführt, welche Aufgabe, wann, auf welche Wei- se, womit und von wem ausgeführt wird: Wann also z. B. Instrumente wie eine Greifzange gereinigt werden müssen, wie oft Arbeitskleidung gewaschen werden muss oder welche Präparate verwendet werden. Auch werden im Hygieneplan die Verfahren genannt, mit denen Reinigung und Desinfektion erfolgen – wie Tauchbad, Sprühdesinfektion oder Ultraschall.

Der Hygieneplan unterstützt bei den täglichen Aufgaben.

QUELLE: ZIK